Der Vorstand

Martin + Ewald + Petra + Lara + Bernhard + Claudia = Vorstand der Roten-Rhön

kümmert sich um die politischen, organisatorischen und finanziellen Aufgaben des Ortsvereins.

Er besteht aus

dem Vorsitzenden,
dem stellvertretenden Vorsitzenden,
der Kassiererin,
dem Schriftführer und den bleiben Beisitzerinen

Ämterhäufung ist ausgeschlossen.

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1. Vorsitzender

Martin Eisenmann

Wohnort: Oberweißenbrunn

E-Mail: Kontakt

Der Vorsitzender vertritt den Verein nach außen. Er besitzt neben der Kassiererin Kontovollmacht. Er lädt zu den Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen ein. Dafür erstellt er die Tagesordnung und leitet die Versammlung.

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Stellvertretender Vorsitzender

Ewald Simon

Wohnort: Oberweißenbrunn

E-Mail: Kontakt

Die Aufgaben des stellvertretenden Vorsitzenden bestehen darin, den Vorsitzenden bei Abwesenheit zu vertreten. Ist dies der Fall, besitzt er die gleichen Rechte und Pflichten.
Kassenvollmacht besitzt er nicht.
Im Idealfall arbeiten die beiden Vorsitzenden gut zusammen.

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Kassiererin

Petra Hüttner

E-Mail: Kontakt

Die Kassiererin ist für alle Geldangelegenheiten des Vereins zuständig. Sie besitzt neben dem Vorsitzenden eine Kontovollmacht. Alle Buchungen, Belege oder Geldein- und ausgänge gehen über ihren Tisch.
Der Jahresbericht wird von ihr erstellt und von den Kassenprüfern geprüft.
Eine Entlastung erfolgt durch die Mitglieder in einer Versammlung. Bis zum 31. Januar ist dieser an der SPD-Rhön-Hassberge abzugeben.

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Schriftführer

Bernhard Walter

Wohnort: Frankenheim

E-Mail: Kontakt

Der Schriftführer ist offiziell ein Beisitzer und muss nicht zwingend einem Vorstand angehören. Seine Aufgabe könnte in einem kleinen Verein auch von anderen Vorstandsmitgliedern übernommen werden.
Er erstellt Protokolle der Vorstandssitzungen und der Mitgliederversammlungen.
Oft schreibt er auch die Einladungen zu Versammlungen und ist auch für sonstigen Schriftkram zuständig.

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Kassenprüfer

J. von Zimmmermann

Joachim von Zimmermann
Albrecht Finger

Kassenprüfer haben die Aufgabe, die Kasse einmal im Jahr zu prüfen. Nach Abschluss ihres Jahresberichts lädt die Kassiererin die Revisoren zur Prüfung ein.
Die Entlastung der Kassiererin und des gesamten Vorstands erfolgt auf Antrag der Prüfer auf der Jahreshauptversammlung. Die Revisoren dürfen dem Vorstand nicht angehören.